Corona-Hilfen: Letztmalige Verlängerung der Fristen für Schlussabrechnungen
Die Fristen zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) wurden letztmalig verlängert. Sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde, ist die Schlussabrechnung bis spätestens 30.09.2024 einzureichen.