Ab dem 01.04.2024 fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA) Berufsorientierungspraktika. Zielgruppe sind junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, noch nicht ausreichend beruflich orientiert sind und sich bei der BA als ausbildungssuchend gemeldet haben.
Sie können während einer Dauer von mind. 1 bis max. 6 Wochen einen oder mehrere Betriebe erkunden. Wenn das Praktikum nach Ende der Schulzeit im Sommer erfolgt und es für beide Seiten „passt“, können die jungen Menschen im Herbst als Auszubildende eingestellt werden. Weitere zentrale Informationen zu diesem Instrument finden Sie in einem BDA-Onepager sowie einem Onepager der BA.