Fragen und Antworten zu Ihrer Mitgliedschaft

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Mitgliedschaft bei SACHSENMETALL. Die Übersicht bietet Ihnen eine erste Orientierung zu den Voraussetzungen und Formen der Mitgliedschaft, zu Rechten und Pflichten, zu Mitgliedsbeiträgen und Fristen sowie zum Zugang zum internen Mitgliederbereich und zu weiteren Angeboten. Bei offenen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Wer kann Mitglied bei SACHSENMETALL werden?

Mitglieder können die im Freistaat Sachsen tätigen fachlichen oder wirtschaftspolitischen Verbände privater Arbeitgeber aus folgenden Wirtschaftsbereichen werden:

  • Metallindustrie
  • Elektroindustrie
  • Elektronikindustrie
  • Informationstechnologie
  • Kommunikationstechnologie
  • Automobil- und Zuliefererindustrie
  • Industrienahe Dienstleistungen

Darüber hinaus können Einzelunternehmen, die dem AGS oder dem VSME nicht angehören, Fördermitglied mit beratender Stimme werden.

Ja, die Mitgliedschaft ist freiwillig.

Ändert sich das Modell der Arbeitsgestaltung, steht den Mitgliedern der Mitgliedsverbände von SACHSENMETALL grundsätzlich die Möglichkeit offen, von der tarifgebundenen Mitgliedschaft in die OT-Mitgliedschaft zu wechseln oder umgekehrt. Der Wechsel erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Satzungs- und Verbandsregelungen.

SACHSENMETALL unterstützt seine Mitgliedsunternehmen bei der Durchführung der hierfür erforderlichen Schritte.

Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der geltenden Beitragsordnung und wird unternehmensbezogen berechnet. Maßgeblich ist dabei insbesondere die Höhe des betrieblichen Bruttoarbeitsentgelts gemäß Jahresmeldung an die Berufsgenossenschaft. Gern erläutern wir Ihnen die Berechnung im persönlichen Gespräch und zeigen auf, welchen konkreten Mehrwert die Mitgliedschaft für Ihr Unternehmen bietet.

Alle Mitglieder des Verbandes haben gleiche Rechte und Pflichten. Jedes Mitglied ist berechtigt, an den Einrichtungen und Leistungen des Verbandes teilzunehmen sowie seinen Rat und Schutz im Rahmen seines Aufgabengebietes in Anspruch zu nehmen. Der Schutz des Verbandes besteht insbesondere in der Vertretung der Interessen des Mitgliedes vor Gerichten, Behörden und in der Öffentlichkeit, soweit diese Interessen dem Verband nach pflichtgemäßem Ermessen vertretbar erscheinen.

Jedes Mitglied ist verpflichtet,

  1. von allen den Verband wesentlich berührenden Geschehnissen oder Maßnahmen unverzüglich der Geschäftsführung Kenntnis zu geben; dies gilt insbesondere für betriebliche Arbeitsstreitigkeiten, die von grundsätzlicher Bedeutung sein können;
  2. dem Verband und seinen Organen zur Erfüllung ihrer Aufgaben jede mögliche Unterstützung zu gewährleisten, insbesondere erbetene Auskünfte gewissenhaft und fristgerecht zu erteilen;
  3. die von den Organen des Verbandes im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gefassten Beschlüsse einzuhalten und durchzuführen.

Der Zugang zum internen Mitgliederbereich wird nach Eingang und Annahme des Mitgliedschaftsantrags durch die zuständigen Mitarbeiter des Verbandes eingerichtet. Die Personen, denen Zugang gewährt werden soll, sind dem Verband schriftlich zu benennen.

Die Einrichtung weiterer Zugänge ist jederzeit auf Antrag des Mitglieds möglich. Hierfür können sich die Mitglieder an die zuständigen Ansprechpartner des Verbandes wenden.

Im Rahmen der Mitgliedschaft werden Unternehmens- und personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten erfolgt nur, soweit dies zur Begründung, Durchführung und Beendigung der Mitgliedschaft sowie zur Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben des Verbandes erforderlich ist.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder das Mitglied ausdrücklich eingewilligt hat. Die Daten werden vertraulich behandelt und durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Mitgliederlogin

RAin (Syndikus­rechts­anwältin)
Franziska Mayer-Uhma

Justitiarin
0351 25593-26
franziska.mayer-uhma@hsw-mail.de