Arbeits- & Sozialrecht

Orientierung geben, Schritte absichern, Interessen durchsetzen — SACHSENMETALL begleitet seine Mitglieder von der ersten rechtlichen Bewertung bis zur Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten.

Neue Urteile, neue Pflichten: betriebliche Praxis unter Zugzwang

Das deutsche Arbeitsrecht ist – wahrscheinlich wie kein anderes Rechtsgebiet – sehr unübersichtlich und kompliziert. Die betriebliche Praxis wird fortlaufend mit Änderungen konfrontiert. Neue Entscheidungen nationaler Arbeitsgerichte und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie Gesetzesänderungen müssen beachtet und umgesetzt werden. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung wird es zunehmend schwieriger, den Überblick über praxisrelevante Entscheidungen und Änderungen zu behalten. Wer rechtssichere Personalarbeit leisten will, muss ständig aktuell informiert sein.

Arbeits- und Sozialrecht aus einer Hand

Arbeitsrechtsthema des Monats – aktuelle arbeitsrechtliche Einordnung für Mitgliedsunternehmen

Die arbeits- und sozialrechtliche Beratung und die Vertretung der Interessen der Mitgliedsunternehmen ist eine der wichtigsten Aufgaben von SACHSENMETALL. Unsere Fachjuristen klären Rechtsfragen und bewerten die Rechtslage mit Blick auf Fristen, Risiken und das weitere Vorgehen. Bei Gesprächen mit Betriebsräten und Gewerkschaften unterstützen wir von der Vorbereitung bis zum Abschluss. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, vertreten wir unsere Mitgliedsunternehmen vor den deutschen Arbeits- und Sozialgerichten.

Rechts­beratung & Prozess­vertretung
Individual­arbeits­recht
Befristung & Be­endigung von Arbeits­verhältnissen
Arbeits­zeit, Mobilität & moderne Arbeits­formen
Fremd­personal­einsatz: Zeit­arbeit, Werk- & Dienst­verträge
Kollektiv­arbeitsrecht
Interessen­ausgleich & Sozial­plan
Daten­schutz im Beschäftigungs­verhältnis
Leit­fäden und Muster­verträge
Urlaub und sonstige Abwesen­heiten
Eltern­zeit, Mutter­schutz & Pflege­zeit
Vergütung, Mindest­lohn & betrieb­liche Alters­vorsorge
Betrieb­liches Ein­gliederungs­management (BEM)
Schwer­behinderten­recht
Kurz­arbeit
Hinweis­­geber­­schutz (HinSchG)
Alters­­teil­zeit & Über­­gänge in den Ruhe­­stand
Beauf­­tragungen & Über­­tragung von Unter­nehmer­­pflichten
Sozial­recht für Arbeit­geber

Rechtsberatung & Prozessvertretung

SACHSENMETALL begleitet Verfahren von der ersten Klärung bis zum Urteil. Wir bereiten Schriftstücke vor und führen die Verhandlung bei gleichzeitig sauberer Dokumentation der Abläufe.

Was wir konkret tun:

  • Vertretung und Begleitung in arbeits-, sozial- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren
  • Durchführung von Klage- und Antragsverfahren
  • Vertretung in Beschlussverfahren mit Betriebsräten
  • Außergerichtliche Korrespondenz und Verhandlungsführung mit der Gegenseite und Behörden
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen

Eine Abmahnung endet vor Gericht. Der Verband vertritt das Unternehmen in allen Instanzen.

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für das tägliche Miteinander von Arbeitgeber und Beschäftigtem. Unsere Verbandsjuristen unterstützen Mitgliedsunternehmen bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und zeigen auf, welche Weisungsrechte bestehen und wie mit Leistungs- oder Verhaltensfragen umzugehen ist.

Was wir konkret tun:

  • Gestaltung/Prüfung von Arbeitsverträgen,
  • Erarbeitung von Vertragsklauseln,
  • Klärung des Weisungsrechts im betrieblichen Alltag
  • Verfassen und Prüfung von Abmahnungen
  • Beurteilung von Leistungs- und Verhaltensfragen

Ein Mitarbeiter soll in eine andere Abteilung wechseln. Als Verband erklären wir, wie Versetzung und Vergütung rechtlich umzusetzen sind.

Befristung & Beendigung von Arbeitsverhältnissen

SACHSENMETALL begleitet Unternehmen bei allen Fragen rund um Beginn, Verlängerung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Was wir konkret tun:

  • Rechtliche Bewertung befristeter Arbeitsverhältnisse und ihrer Verlängerung
  • Prüfung zulässiger Sachgründe und der zulässigen Befristungsdauer
  • Juristische Begleitung von Aufhebungs- und Beendigungsszenarien
  • Bewertung und Strukturierung von Kündigungskonzepten
  • Prüfung der Sozialauswahl sowie von Abfindungsmodellen
  • Einschätzung von Prozess- und Kostenrisiken einschließlich Vergleichsoptionen

Im Rahmen einer Umstrukturierung sollen mehrere Arbeitsverhältnisse beendet werden. Wir prüfen, ob die Kündigungsgründe ausreichend sind, unterstützt bei der Sozialauswahl, formuliert die Betriebsratsanhörungen und prüft, welche Alternativen zur Kündigung bestehen.

Arbeitszeit, Mobilität & moderne Arbeitsformen

SACHSENMETALL berät Unternehmen zu Arbeitszeitmodellen und neuen Formen der Beschäftigung. Unsere Juristen erläutern, wie Flexibilität gelingt, ohne dass gesetzliche Grenzen oder Mitbestimmungsrechte verletzt werden.

Was wir konkret tun:

  • Gestaltung und Anpassung von Schicht- und Arbeitszeitmodellen
  • Beratung zu mobiler Arbeit und Homeoffice-Regelungen
  • Klärung von Reisezeiten und Wegevergütung
  • Prüfung von Ruhezeiten und Arbeitszeitkonten
  • Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeitgestaltung
  • Bewertung mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen nach BetrVG

Ein Betrieb möchte auf eine Vier-Tage-Woche umstellen. Wir bieten die Erläuterung zur rechtssicheren Anpassung der Arbeitszeitkonten und führen aus, welche Mitbestimmungsrechte greifen und wie die Vereinbarung im Betrieb umgesetzt umzusetzen ist.

Fremdpersonaleinsatz: Zeitarbeit, Werk- & Dienstverträge

Wir begleiten Unternehmen bei allen Fragen zum Einsatz externer Arbeitskräfte und schaffen Rechtssicherheit bei der Gestaltung von Verträgen. Unsere Juristen prüfen, ob eine Tätigkeit unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fällt oder als Werk- bzw. Dienstvertrag ausgestaltet werden kann.

Was wir konkret tun:

  • Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werk- oder Dienstvertrag
  • Prüfung der Pflichten von Verleihern und Entleihern
  • Umsetzung von Equal-Pay- und Equal-Treatment-Vorgaben
  • Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen auf Grundlage des TV LeiZ
  • Gestaltung rechtssicherer Verträge und Begleitung von Prüfungen

Ein Unternehmen lässt regelmäßig Servicetechniker über einen Dienstleister arbeiten. Wir prüfen die Vertragslage, grenzen Arbeitnehmerüberlassung von Werkvertrag ab und verhindern dadurch Nachforderungen der Aufsichtsbehörden.

Kollektivarbeitsrecht

SACHSENMETALL unterstützt Unternehmen bei allen Themen der betrieblichen Mitbestimmung. Wir begleiten Verhandlungen, bereiten Einigungsstellenverfahren vor und helfen, Konflikte mit dem Betriebsrat konstruktiv zu lösen.

Was wir konkret tun:

  • Beratung zu Mitbestimmungstatbeständen nach dem Betriebsverfassungsgesetz
  • Erarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Begleitung von Gesprächen und Abstimmungen mit Betriebsräten
  • Vorbereitung und Teilnahme an Einigungsstellenverfahren
  • Unterstützung bei Konflikten und Umsetzung von Vereinbarungen

In einem Werk soll ein neues Schichtmodell eingeführt werden. Der Betriebsrat ist mit den Vorstellungen des Unternehmens nicht einverstanden. Unsere Juristen entwerfen eine tragfähige Vereinbarung, unterstützen das Unternehmen bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat und übernimmt die Vertretung in der Einigungsstelle.

Interessenausgleich & Sozialplan

Interessenausgleich und Sozialplan regeln, wie bei geplanten Betriebsänderungen die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens und die sozialen Belange der Beschäftigten miteinander in Einklang gebracht werden. SACHSENMETALL begleitet diese Verfahren, strukturiert die Gespräche mit dem Betriebsrat und sorgt für eine rechtssichere Ausgestaltung der Vereinbarungen.

Was wir konkret tun:

  • Strategische Vorbereitung von Betriebsänderungen und Personalmaßnahmen
  • Erarbeitung und Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Bewertung finanzieller und sozialer Ausgleichsmechanismen
  • Erstellung rechtssicherer Dokumentation und Umsetzung im Betrieb
  • Begleitung in Einigungsstellenverfahren

Ein Unternehmen muss eine Fertigungslinie schließen und Stellen abbauen. Wir entwickeln im Auftrag der Geschäftsführung die dafür notwendige Verhandlungsstrategie, entwerfen den Interessenausgleich und unterstützen bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat.

Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis

Wir unterstützen unsere Mitglieder dabei, den Umgang mit Beschäftigtendaten rechtssicher zu gestalten. Dabei erläutern wir, welche Informationen verarbeitet werden dürfen und wie Verfahren dokumentiert werden müssen.

Was wir konkret tun:

  • Umsetzung datenschutzkonformer Prozesse nach DSGVO und BDSG
  • Erstellung von Einwilligungen, Verarbeitungsverzeichnissen und Richtlinien
  • Integration datenschutzrechtlicher Vorgaben in Personalprozesse
  • Schulung von Führungskräften und HR-Verantwortlichen

Eine Personalabteilung führt eine neue Bewerbungssoftware ein. Wir prüfen, ob die Datenspeicherung zulässig ist, formulieren die erforderlichen Einwilligungen und erstellen Hinweise für das Onboarding.

Leitfäden und Musterverträge

SACHSENMETALL stellt seinen Mitgliedern geprüfte Muster, Leitfäden und Textbausteine für alle zentralen Personalprozesse zur Verfügung und erläutert deren rechtssichere Anwendung im Betrieb. Die Inhalte werden fortlaufend aktualisiert und an die Rechtsprechung angepasst

Was wir konkret tun:

  • Bereitstellung geprüfter Musterarbeitsverträge und ergänzender Vertragsklauseln
  • Textbausteine und Formulierungshilfen für interne Regelwerke und Betriebsvereinbarungen
  • Leitfäden zu arbeitsrechtlichen Standardprozessen (z. B. personelle Veränderungen, Wiedereinstieg, Elternzeit, Hinweisgeberschutz)
  • Erläuterung der korrekten Anwendung im betrieblichen Alltag

Ein Betrieb möchte ein betriebliches Eingliederungsmanagement einführen. In diesem Fall stellen unsere Verbandsjuristen rechtssichere Muster bereit und erläutern zugleich die Umsetzung, die Sie – bei Bedarf – über den gesamten Prozess begleiten.

Urlaub und sonstige Abwesenheiten

Wir beraten Unternehmen zu Urlaubsansprüchen und besonderen Freistellungstatbeständen. Dabei erläutern unsere Verbandsjuristen die rechtlichen Grundlagen der zeitlichen Ansprüche und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung im Betrieb.

Was wir konkret tun:

  • Klärung von Urlaubsansprüchen und Berechnung von Resturlaub
  • Prüfung von Übertragung, Verfall und Abgeltung offener Urlaubstage
  • Beratung beim Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit
  • Erläuterung von Sonderfällen bezahlter und unbezahlter Freistellung

Ein Mitarbeiter kehrt nach längerer Krankheit zurück und macht Resturlaub aus den Vorjahren geltend. Wir prüfen, welche Tage noch bestehen und wie sie rechtssicher gewährt werden können.

Elternzeit, Mutterschutz & Pflegezeit

Als Verband unterstützen wir unsere Mitglieder dabei, gesetzliche Schutzrechte mit den betrieblichen Abläufen in Einklang zu bringen. Unsere Verbandsjuristen übernehmen die rechtliche Prüfung der Anträge und begleiten die Umsetzung in der Personalabteilung.

Was wir konkret tun:

  • Prüfung von Anträgen auf Eltern- und Pflegezeit
  • Einhaltung von Fristen und Beschäftigungsverboten nach MuSchG
  • Gestaltung von Teilzeit während der Elternzeit
  • Klärung von Rückkehrrechten und Urlaubsansprüchen
  • Umsetzung betrieblicher Schutz- und Mitteilungspflichten

Eine Mitarbeiterin plant, während der Elternzeit in Teilzeit weiterzuarbeiten. Wir prüfen den Antrag und begleiten die Umsetzung im Betrieb.

Vergütung, Mindestlohn & betriebliche Altersvorsorge

Wir unterstützen Betriebe dabei, Vergütungssysteme klar zu strukturieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Entgelte werden nachvollziehbar gestaltet. Wo neue Modelle eingeführt werden, begleiten wir die Anpassung bis zur Unterzeichnung.

Was wir konkret tun:

  • Analyse von Entgeltbestandteilen und variablen Vergütungsformen
  • Einordnung von Mindestlohn- und Minijobgrenzen
  • Formulierung von Betriebsvereinbarungen zur Eingruppierungssystemen
  • Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge und Entgeltumwandlung

Ein Unternehmen plant ein Bonusmodell für Schichtleiter. Unsere Verbandsjuristen erläutern die rechtlichen Spielräume, entwerfen die Formulierung und achten ggf. darauf, dass die Regelung mit vertraglichen Vereinbarungen konform ist.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

SACHSENMETALL hilft seinen Mitgliedern bei der Umsetzung des BEM-Verfahrens und sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben und Datenschutzanforderungen eingehalten werden. Den Beschäftigten ihren Wiedereinstieg zu erleichtern und die daran angebundenen Verfahren im Betrieb klar zu strukturieren, ist hierbei unser Ziel.

Was wir konkret tun:

  • Organisation des BEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX
  • Erstellung von Einladungsschreiben und Einwilligungen nach DSGVO
  • Schulung der Beteiligten zu Rechten, Pflichten und Rollen im BEM-Verfahren
  • Unterstützung bei Dokumentation, Auswertung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen

Eine Mitarbeiterin war mehrere Wochen arbeitsunfähig. Wir prüfen das Einladungsschreiben, erklären den Ablauf und unterstützen den Betrieb bei der Umsetzung.

Schwerbehindertenrecht

Wir unterstützen Unternehmen beim Umgang mit schwerbehinderten Beschäftigten und achten darauf, dass alle Beteiligungs- und Verfahrenspflichten erfüllt werden.

Was wir konkret tun:

  • Einhaltung der Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung (SBV)
  • Abstimmung und Antragstellung beim Integrationsamt
  • Beratung zu Präventionsmaßnahmen bei Leistungsstörungen
  • Prüfung von Zustimmungserfordernissen bei Kündigungen

Eine Kündigung betrifft einen schwerbehinderten Mitarbeiter. In einem solchen Fall koordinieren wir das Verfahren mit der SBV und dem Integrationsamt und stellen sicher, dass alle erforderlichen Zustimmungserfordernisse eingehalten werden.

Kurzarbeit

Wir beraten unsere Mitglieder, wenn Arbeitsausfälle unvermeidbar werden und Kurzarbeit notwendig ist. Nach Aufklärung über das Verfahren bereitet unser Team Unterlagen vor und begleitet die Abstimmung mit Betriebsrat und Arbeitsagentur.

Was wir konkret tun:

  • Prüfung der Voraussetzungen für Kurzarbeit
  • Prüfung von Anzeige und Antrag bei der Agentur für Arbeit
  • Erstellung von Mustervereinbarungen und Hinweisen für Beschäftigte
  • Abstimmung mit Betriebsrat und Anpassung bestehender Verträge

Wegen eines Auftragsrückgangs soll in einem Betrieb Kurzarbeit eingeführt werden. Wir formulieren die Betriebsvereinbarung und achten darauf, dass alle erforderlichen Anzeigen und Anträge beachtet werden.

Hinweisgeberschutz (HinSchG)

Wir unterstützen unsere Mitglieder beim Aufbau interner Meldestellen und bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Was wir konkret tun:

  • Beratung bei der Einrichtung interner Meldestellen
  • Entwicklung von Schutzmechanismen für Hinweisgebende
  • Erarbeitung betrieblicher Kommunikationsrichtlinien
  • Schulung verantwortlicher Personen im Umgang mit Meldungen

In einem Unternehmen soll eine anonyme Meldestelle eingerichtet werden. Um dies zu gewährleisten, entwerfen unsere Verbandsjuristen das Verfahren. Zudem formulieren sie die internen Richtlinien und schulen die verantwortlichen Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Hinweisen.

Altersteilzeit & Übergänge in den Ruhestand

Wir beraten Betriebe, wenn Beschäftigte den Übergang in den Ruhestand planen. Dabei erläutern wir gesetzliche und tarifliche Grundlagen, wählen passende Modelle und gestalten die Verträge planungssicher.

Was wir konkret tun:

  • Beratung zu gesetzlichen und tariflichen Regelungen der Altersteilzeit
  • Auswahl und Berechnung geeigneter Modelle
  • Vertragsgestaltung und Abstimmung mit dem Betriebsrat
  • Planung des Ablaufs und Dokumentation der Vereinbarungen

Ein langjähriger Mitarbeiter möchte schrittweise aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Wir erläutern die gesetzlichen Voraussetzungen und entwerfen die Altersteilzeitvereinbarung auf gesetzlicher oder tarifvertraglicher Grundlage.

Beauftragungen & Übertragung von Unternehmerpflichten

Unsere Verbandsjuristen helfen Unternehmen bei der rechtssicheren Delegation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Ziel ist, Pflichten klar zuzuordnen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Was wir konkret tun:

  • Erläuterung, welche betrieblichen Beauftragten bestellt werden müssen
  • Hinweise zu besonderem Kündigungsschutz der Beauftragten
  • Erstellung schriftlicher Beauftragungen und Nachweise

Ein Produktionsleiter soll künftig für Arbeitssicherheit verantwortlich sein. Hierzu formulieren wir die Beauftragung und dokumentieren die Übertragung im Betrieb.

Sozialrecht für Arbeitgeber

Wir beraten Betriebe in allen sozialrechtlichen Fragestellungen und stellen sicher, dass Zuständigkeiten sowie Antragswege und Meldepflichten gegenüber Sozialversicherungsträgern rechtssicher eingehalten werden.

Was wir konkret tun:

  • Einordnung von Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung
  • Klärung von Zuständigkeiten bei Kurzarbeit und Entgeltersatzleistungen
  • Abstimmung mit Sozialversicherungsträgern und Behörden
  • Unterstützung bei Anträgen und Meldepflichten

Die Sozialversicherungsträger stellen fest, dass einer Ihrer freien Mitarbeiter tatsächlich abhängig beschäftigt ist und machen die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen geltend. Wir prüfen den Sachverhalt und unterstützen Sie bei der Abwehr der geltend gemachten Forderung.

Formate zur Unterstützung unserer Mitglieder im Arbeits- und Sozialrecht

Fachtagungen, Seminare & Inhouseschulungen

Ob klassische Seminare, Fachtagungen, Netzwerkformate oder individuelle Inhouseschulungen, zu nahezu allen betrieblichen Fragestellungen im Arbeits- und Sozialrecht hält SACHSENMETALL passende Angebote bereit.

Details zu unseren Veranstaltungen sowie zur Anmeldung finden Sie im Veranstaltungsbereich.

Arbeitskreis „Personal“

SACHSENMETALL führt seit seiner Gründung regelmäßig den Arbeitskreis „Personal“ in den Regionen Dresden, Chemnitz und Leipzig durch. Zielsetzung der Arbeitskreise ist ein reger fachlicher wie auch persönlicher Erfahrungsaustausch der Teilnehmer über aktuelle Fragen und Probleme der Personalarbeit.

Die Themeninhalte werden jeweils nach den aktuellen Erfordernissen und Wünschen unserer Mitglieder festgelegt. Dabei werden nicht nur juristische Themen behandelt, sondern auch Themen aus den anderen Arbeitsbereichen des Verbandes.

Mitgliederlogin

Andreas Buchberger

Rechtsanwalt

Abteilungsleiter Recht/Tarifpolitik
0351 25593-16
andreas.buchberger@hsw-mail.de

Christian von Schönermark

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Stellv. Abteilungsleiter Recht/Tarifpolitik
0351 25593-38
christian.vonschoenermark@hsw-mail.de