Entgeltabrechnung über Mitarbeiterportal
Entgeltabrechnungen können auch in Textform erteilt werden. Die bloße Abrufmöglichkeit über ein Mitarbeiter-Portal genügt nach einer Entscheidung des LAG Niedersachsen aber nur dann für einen Zugang der Entgeltabrechnung, wenn die Mitarbeiter hierzu ihr Einverständnis erteilt haben.