Richtlinie zu Nach­haltig­keits­be­richt­erstattung der EU – Arbeits- und Handlungshilfen für KMU

Die Europäische Union hat mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) neue Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen eingeführt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 25 Mio. EUR, sind von diesen umfangreichen Berichtspflichten ausgenommen.

Die Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zeigen allerdings, dass auch KMU von den Regelungen betroffen sein können. Entsprechend sollten sich auch KMU mit machbaren Nachhaltigkeitsmaßnahmen beschäftigen.

Das ifaa bietet auf seiner Webseite Arbeits- und Handlungshilfen zum Nachhaltigkeitsmanagement an, die speziell für KMU entwickelt wurden. Diese Ressourcen unterstützen KMU dabei, eine individuell angepasste und bürokratiearme Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln.

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