Entgeltabrechnung über Mitarbeiterportal

Entgeltabrechnungen können auch in Textform erteilt werden. Die bloße Abrufmöglichkeit über ein Mitarbeiter-Portal genügt nach einer Entscheidung des LAG Niedersachsen aber nur dann für einen Zugang der Entgeltabrechnung, wenn die Mitarbeiter hierzu ihr Einverständnis erteilt haben. Fehlt es daran, liegt keine Erfüllung des Anspruches auf eine Entgeltabrechnung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO durch den Arbeitgeber vor.

Die Revision gegen das Urteil des LAG Niedersachsen ist derzeit beim Bundesarbeitsgericht (BAG) anhängig. Das BAG wird sich auch zu der Frage äußern, ob eine individuelle Zustimmung des jeweiligen Mitarbeiters durch Regelungen in einer Betriebsvereinbarung ersetzt werden kann.

Sollte das BAG – anders als das LAG – eine entsprechende Regelung in einer Betriebsvereinbarung zulassen, wäre eine administrative Erleichterung für den Arbeitgeber eröffnet.

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