Wie oft ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen?
Arbeitnehmern, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig krank sind, ist die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) anzubieten. In der Vergangenheit entsprach es überwiegend betrieblicher Praxis, bei Fehlzeiten dieser Größenordnung einmal pro Jahr ein BEM anzubieten. Dieser Lesart hat das BAG mit seiner Entscheidung eine Absage erteilt.