Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft
Eine Vertragsbeziehung mit einer Ein-Personen-Kapitalgesellschaft kann ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei einem Auftraggeber begründen. Dies hat das BSG am 20.07.2023 in drei ähnlich gelagerten Fallkonstellationen entschieden (BSG vom 20.07.2023 – B 12 BA 1/23 R).