Wenn Unternehmen auf strukturelle Veränderungen reagieren müssen, können auch personelle Maßnahmen erforderlich werden. Hohe Anforderungen stellen hierbei betriebsbedingte Kündigungen. Denn eine wirksame Kündigung beginnt nicht erst mit dem Kündigungsschreiben.
Vor diesem Hintergrund widmeten wir uns bei unserer jüngsten Fachveranstaltung „So kündigen Sie richtig: Betriebsbedingte Kündigung“ im TSW – Tagungszentrum der Sächsischen Wirtschaft in Radebeul den rechtlichen und praktischen Voraussetzungen betriebsbedingter Kündigungen.
Unsere Verbandsjuristin und Syndikusrechtsanwältin Annett Bachmann-Heinrich gab den Teilnehmern einen kompakten Einblick in die rechtlichen Grundlagen und zeigte auf, worauf Unternehmen in der betrieblichen Praxis besonders achten müssen.
Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem eine tragfähige unternehmerische Entscheidung, der tatsächliche Wegfall des Beschäftigungsbedarfs, die Prüfung einer möglichen Weiterbeschäftigung, eine fehlerfreie Sozialauswahl sowie die ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrates.
Wir danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern herzlich für den fachlichen Austausch und freuen uns, Sie bei einer unserer nächsten Veranstaltungen wieder begrüßen zu dürfen.
