Wir haben in dieser Reihe schon auf die Unterscheidung zwischen dem gesetzlichen und dem übergesetzlichen Urlaubsanspruch und die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des übergesetzlichen Urlaubs hingewiesen. Oftmals stellt sich dann aber – sofern es an einer entsprechenden Regelung fehlt – die Frage, welcher Urlaub zuerst gewährt wird. Damit musste sich nun auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) auseinandersetzen.
Weitere Details, die genauen Hintergründe zum Fall und Urteil sowie Praxistipps finden unsere Mitglieder in unserem Rundschreiben.