Bildungsurlaub / Sächsisches Qualifizierungszeitgesetz: VSW-Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen SächsQZGErstattungsVO und SächsQZGAnerkennungsVO

Zum Entwurf der sächsischen Verordnungen zur Erstattung und Anerkennung im Rahmen des neuen Qualifizierungszeitgesetzes (SächsQZGErstattungsVO und SächsQZGAnerkennungsVO) hat die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. (VSW) eine offizielle Stellungnahme erarbeitet.

Ein herzlicher Dank gilt den Mitgliedsunternehmen, deren zahlreiche Hinweise, Einschätzungen und Praxisbeispiele maßgeblich dazu beigetragen haben, die praktischen Auswirkungen der Verordnungsentwürfe präzise herauszuarbeiten und gebündelt zu adressieren.

Das Fazit der VSW im Überblick

Die Entwürfe zur SächsQZGErstattungsVO und zur SächsQZGAnerkennungsVO sind kein Beitrag zum Bürokratieabbau, sondern verfestigen die Konstruktionsfehler des Sächsischen Qualifizierungszeitgesetzes. Sie organisieren eine zusätzliche bezahlte Freistellung zu Lasten der Arbeitgeber, ohne den Konnexitätsgrundsatz konsequent zu beachten, und schaffen zugleich neue Verwaltungs-, Nachweis-, Vorfinanzierungs- und Beihilfelasten.

Mit der Beschlussfassung des Sächsischen Landtages zum SächsQZG werden den sächsischen Unternehmen zusätzliche Belastungen aufgebürdet. Unsere damalige Argumentation gegen das SächsQZG findet nun seine Bestätigung. Es wäre ein Dienst am Freistaat, diese Fehlentscheidung zu korrigieren und das SächsQZG nicht in Kraft treten zu lassen.

Klare Positionierung der sächsischen Wirtschaft

Die sächsischen Unternehmen stehen zu beruflicher und betrieblicher Weiterbildung. Was sie nicht brauchen, ist ein weiteres, staatlich veranlasstes Freistellungsregime mit unzureichender Kostenerstattung, komplizierten Verfahren und zusätzlicher Rechtsunsicherheit. Wenn der Freistaat an diesem Modell festhält, müssen zumindest die finanzielle Lastenverteilung, die Verfahrensvereinfachung und die digitale Praxistauglichkeit grundlegend nachgebessert werden.

SACHSENMETALL wird über die VSW das weitere Verfahren weiterhin aufmerksam und kritisch begleiten und im Sinne der Mitgliederinteressen aktiv Einfluss nehmen.

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