BMAS: Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat aktuelle „Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit“ vorgelegt. Das Papier resultiert daraus, dass das BMAS derzeit als Ergebnis der BMAS-Politikwerkstatt Mobile Arbeit keine gesetzgeberischen Maßnahmen dazu plant.

Gleichzeitig hat das BMAS angekündigt, man werde die Entwicklung neuer hybrider Arbeitsformen weiterhin beobachten und überprüfen, ob und welche Maßnahmen zukünftig vorzunehmen seien. Dabei würden die Aktivitäten der EU-Kommission berücksichtigt, die zur Vorbereitung eines Regelungsvorschlage zu „Telework“ und „Recht auf Nichterreichbarkeit“ die erste Phase von Sozialpartnerkonsultationen eingeleitet hat. Richtigerweise hebt das BMAS hervor, dass dort, wo es betriebliche oder tarifvertragliche Vereinbarungen für das Arbeiten von zu Hause gibt, hybride Arbeit in der Regel gut funktioniert.

Bereits im Rahmen der Diskussionen der Politikwerkstatt hatten die Arbeitgeberverbände allerdings die enge Fokussierung auf „Bildschirmarbeit von zu Hause“ kritisiert, da die in der Praxis gut funktionierenden Modelle mobiler Arbeit vielfältiger sind. Dort, wo es noch keinen Rahmen für mobiles Arbeiten geben sollte, können die Empfehlungen des BMAS Anhaltspunkte für mögliche Vereinbarungen der Beteiligten liefern.

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