22. März 2023

Vorlage von Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat in digitaler Form

Die Vorlage der erforderlichen Bewerbungsunterlagen i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG muss nicht in Papierform, sondern kann auch in der Weise erfolgen, dass die Betriebsratsmitglieder, denen Dienst-Laptops zur Verfügung stehen, im Zuge der Information über eine beabsichtigte Einstellung umfassende Einsichtsmöglichkeiten in ein Bewerbermanagement-Tool erhalten (amtl. Leitsatz – LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.10.2022 – 2 TaBV 1/22).

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Mitgliederbereich.

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Der Vielfalt zwischen und innerhalb der einzelnen Branchen gerecht zu werden, ist uns Anspruch und Aufgabe zugleich. Unsere Mitglieder unterstützen wir bei den Herausforderungen des unternehmerischen Alltags als kompetenter und verlässlicher Partner.

Wenn es z.B. um juristische Fragen im Arbeits- und Sozialrecht, die Gestaltung von modernen Arbeitsbeziehungen und die Arbeitsorganisation oder betriebliche Personalarbeit geht, dann stellen wir Ihnen in unserem Mitgliederservice verschiedene Dokumente als Download bereit.

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