Diese Frage wird kontrovers diskutiert, da es für die Beurteilung darauf ankommt, ob es sich um Regelungen und Weisungen handelt, die die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisieren und damit das sogenannte Arbeitsverhalten betreffen oder ob sich diese Maßnahme sowohl auf das Ordnungs-, als auch das Leistungsverhalten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auswirkt.
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