Der Tarifkonflikt im Bereich des öffentlichen Dienstes dauert an. Wird weiter gestreikt, drohen Ausfälle und Verspätungen im Nahverkehr. Dadurch werden Beschäftigte Probleme haben, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.
Keine Vergütung für Verspätungen
Beschäftigte tragen grundsätzlich das sogenannte Wegerisiko, also das Risiko, rechtzeitig zum Arbeitsplatz zu gelangen. Werden Streiks in den Medien angekündigt, muss man zumutbare Vorkehrungen treffen, um pünktlich zur Arbeit zu kommen. Dazu gehört beispielsweise, mit dem Pkw oder dem Fahrrad zu fahren, Fahrgemeinschaften zu bilden oder einfach früher aufzubrechen, um einen entsprechenden Zeitpuffer im Falle des Ausfalls von Zügen zu haben.
Die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung des Entgelts entfällt solange, bis die Arbeit am zugewiesenen Arbeitsplatz aufgenommen wird. Gegebenenfalls kann der Zeitausfall mit einem vorhandenen Arbeitszeitkonto verrechnet werden. Bei Gleitzeit kann der Beschäftigte ggf. die Eingleitphase nutzen.
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