Suche
Close this search box.
28. Februar 2023

Arbeitsrechtsthema des Monats: Auskunftsanspruch des Betriebsrats über Arbeitszeiten

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung (Urteil vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21) für viel Aufregung gesorgt, wonach Arbeitgeber gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet seien, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen.

Dass das Thema Vertrauensarbeitszeit aber auch aus anderen – betriebsverfassungsrechtlichen – Gesichtspunkten problematisch sein kann, verdeutlicht der Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) München vom 11.07.2022 (4 TaBV 9/22).

Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Mitgliederbereich.

MITGLIEDERLOGIN

MITGLIEDERSERVICE

Unsere Kompetenzen - Ihr Nutzen

Der Vielfalt zwischen und innerhalb der einzelnen Branchen gerecht zu werden, ist uns Anspruch und Aufgabe zugleich. Unsere Mitglieder unterstützen wir bei den Herausforderungen des unternehmerischen Alltags als kompetenter und verlässlicher Partner.

Wenn es z.B. um juristische Fragen im Arbeits- und Sozialrecht, die Gestaltung von modernen Arbeitsbeziehungen und die Arbeitsorganisation oder betriebliche Personalarbeit geht, dann stellen wir Ihnen in unserem Mitgliederservice verschiedene Dokumente als Download bereit.

zum Mitgliederservice