Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Gesundheit haben am 04.08.2022 Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz bekannt gegeben. Ein erster Entwurf zur Neufassung von Schutzmaßnahmen sieht vor, dass die §§ 28a 28b IfSG, die am 23.09.2022 auslaufen würden, bis zum 30.09.2022 in der bisherigen Fassung verlängert werden und die Neufassung zum 01.10.2022 in Kraft treten soll. Der Entwurf soll noch im August beschlossen werden.
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