12. Juli 2022

IT-Sicherheit: Landesamt für Verfassungsschutz bietet IoC-Listen an

Vor dem Hintergrund des andauernden Russland-Ukraine-Konflikts, stellt das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV) zur Stärkung der Resilienz von IT-Systemen verschiedene IoC-Listen (Indicator of Compromise) zur Verfügung.

Diese enthalten IP-Adressen und Domains von Infrastruktur, die für potenziell bösartige Zwecke (z.B. Phishing) verwendet werden oder Hashwerte von Schadsoftware oder anderweitigen Dateien, die im Zuge einer Kompromittierung zum Einsatz kommen. IT-Administratoren können diese IoC-Listen zur Konfiguration der Unternehmensfirewalls verwenden. Das LfV empfiehlt zum einen nicht rigoros zu blocken (was oft anderweitige Probleme erzeugt) und zum anderen, IoC automatisch altern zu lassen, da viele Cybercrime-Kampagnen nur für eine begrenzte Zeit laufen.

Für Rückfragen steht Ihnen das LfV bzw. das Bundesamt für Verfassungsschutz unter folgenden Adressen zur Verfügung:

Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen Wirtschaftsschutz Tel.: 0351/8585-5333
E-Mail: wirtschaftsschutz@lfv.smi.sachsen.de
Bundesamt für Verfassungsschutz Cyberabwehr Tel.: 0221-792-2600
E-Mail: cyberabwehr@bfv.bund.de

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