Die sog. EU-Arbeitsbedingungen-Richtlinie (EU) 2019/1152 vom 20.06.2019 ist von den Mitgliedstaaten bis zum 01.08.2022 in nationales Recht umzusetzen. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben wurde am 23.06.2022 vom Bundestag verabschiedet, die Befassung im Bundesrat ist für den 08.07.2022 vorgesehen. Das Gesetz soll dann bereits am 01.08.2022 in Kraft treten.
Als kurzfristige Handlungshilfe hat Gesamtmetall einen Handlungsleitfaden für Arbeitgeber verfasst. Näheres dazu finden unsere Mitglieder in unserem Rundschreiben.