6. Juli 2022

M+E Handlungsleitfaden zur Umsetzung der Arbeitsbedingungen-Richtlinie

Die sog. EU-Arbeitsbedingungen-Richtlinie (EU) 2019/1152 vom 20.06.2019 ist von den Mitgliedstaaten bis zum 01.08.2022 in nationales Recht umzusetzen. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben wurde am 23.06.2022 vom Bundestag verabschiedet, die Befassung im Bundesrat ist für den 08.07.2022 vorgesehen. Das Gesetz soll dann bereits am 01.08.2022 in Kraft treten.

Als kurzfristige Handlungshilfe hat Gesamtmetall einen Handlungsleitfaden für Arbeitgeber verfasst. Näheres dazu finden unsere Mitglieder in unserem Rundschreiben.

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Unsere Kompetenzen - Ihr Nutzen

Der Vielfalt zwischen und innerhalb der einzelnen Branchen gerecht zu werden, ist uns Anspruch und Aufgabe zugleich. Unsere Mitglieder unterstützen wir bei den Herausforderungen des unternehmerischen Alltags als kompetenter und verlässlicher Partner.

Wenn es z.B. um juristische Fragen im Arbeits- und Sozialrecht, die Gestaltung von modernen Arbeitsbeziehungen und die Arbeitsorganisation oder betriebliche Personalarbeit geht, dann stellen wir Ihnen in unserem Mitgliederservice verschiedene Dokumente als Download bereit.

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