Sozialpläne, als Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, sollen wirtschaftliche Nachteile, die Arbeitnehmern infolge einer Betriebsänderung entstehen, ausgleichen oder jedenfalls mildern. Darin sind oft Regelungen enthalten, die für Abfindungen einen Höchstbetrag vorsehen (sog. Höchstbetragsregelung). Das Arbeitsrechtsthema für diesen Monat beschäftigt sich mit einem Fall um die Höhe einer Sozialplanabfindung.
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