D/05/23 – Neuausrichtung des GRW-Koordinierungsrahmens Kopie
Seit dem 1. Januar 2023 gilt der neue GRW-Koordinierungsrahmen des Bundes. Dieser bildet den Rechtsrahmen auf bundesdeutscher Ebene, in dem die Länder die GRW-Investitionsförderung ausgestalten können.