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Alkoholmissbrauch und Alkoholismus im Arbeitsverhältnis

Suchterkrankungen, Alkoholmissbrauch und Alkoholismus im Besonderen sind nach wie vor ein Problem von gesellschaftlicher und gesundheitspolitischer Bedeutung. Dennoch genießt Alkohol auch heute noch eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Zahl der alkoholabhängigen Menschen auf rund 1,6 Mio. geschätzt. Rund 9 Mio. Menschen unterfallen einem problematischen Alkoholkonsum und rund 7,9 Mio. Menschen sind der Gruppe mit riskantem Alkoholgenuss zuzuordnen[1]. Die direkten und indirekten Kosten des Alkoholmissbrauchs werden pro Jahr auf 40 Milliarden Euro geschätzt[2].

Angesichts des nicht auf den Privatbereich beschränkten und beschränkbaren Alkoholkonsums sind auch die Unternehmen in zunehmendem Maße mit den Folgen des Alkoholmissbrauchs konfrontiert.

Diese Ausarbeitung soll den Arbeitsvertragspartnern helfen, mögliche Alkoholprobleme im Betrieb und die damit verbundenen Folgen zu erkennen und soweit wie möglich zu lösen. Dafür sind vorbeugende Maßnahmen unerlässlich, aber auch die richtige Reaktion auf einen alkoholauffälligen Arbeitnehmer ist wichtig.

Das schließt das Zusammenwirken von Arbeitgeber, Vorgesetzten, Betriebsrat und Belegschaft ein. Bereits bei erkennbarem Alkoholmissbrauch ist ein Eingreifen erforderlich. Nicht Wegschauen hilft, sondern aktives und konsequentes Handeln. Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Juristen von SACHSENMETALL jederzeit gern zur Verfügung.


[1] laut Statistik der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Stand 2012

[2] Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Jahrbuch Sucht 2022

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