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Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

Etwa seit den 1980er Jahren sind die Anteile der Raucher in der erwachsenen Bevölkerung leicht rückläufig. In Deutschland rauchen insgesamt 23,8 Prozent Frauen und Männer ab 18 Jahren. Männer rauchen mit 27 Prozent häufiger als Frauen, die zu 20,8 Prozent rauchen.

Trotz dieser Tendenz ist Rauchen das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in Deutschland. Jährlich sterben in Deutschland über 127.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Die Verringerung des Tabakkonsums und ein möglichst umfassender Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens sind daher wichtige gesundheitspolitische Ziele. Zu den Präventionsmaßnahmen gehört auch der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz.

Die Staatsregierung in Sachsen hat am 26.10.2007 das Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern im Freistaat Sachsen (Sächsisches Nichtraucherschutzgesetz – SächsNSG) beschlossen, welches das Rauchen vor allem in öffentlichen Bereichen gesetzlich stark eingeschränkt hat. Wieder etwas gelockert wurde diese Regelung durch das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes vom 10.12.2009.

Obwohl das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz für die privaten Unternehmen keine direkte Wirkung entfaltet, ist an vielen Orten eines Unternehmens bereits aufgrund vorhandener besonderer Gefahrenpotenziale das Rauchen schon wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften verboten. Gleichzeitig gewinnt der betriebliche Gesundheitsschutz an Bedeutung.

Für die Unternehmen stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um der bestehenden Rechtslage zum Nichtraucherschutzgesetz gerecht zu werden.

Dieser Leitfaden soll Informationen und praktische Arbeitshilfen liefern, um dem Thema „Rauchen im Betrieb“ richtig begegnen zu können.

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