A Sicherheitsplattform Gas: Vorkehrungen für eventuelle Gasmangellage für Unternehmen mit Gas-Anschlusskapazität von mehr als 10 MWh pro Stunde
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) erneut darauf angesprochen, dass eine größere Anzahl von Industrie-Unternehmen mit einer technischen Gas-Anschlusskapazität von mehr als 10 MWh pro Stunde nach wie vor nicht bei der Sicherheitsplattform Gas angemeldet ist, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind.Wir hatten Sie im Rundschreiben vom 26.09.2022 zur Plattform informiert: Ab dem 01.11.2022 müssen alle einschlägigen Unternehmen auf der Sicherheitsplattform Gas registriert sein, andernfalls darf die BNetzA ordnungsrechtliche Maßnahmen ergreifen.
Die BNetzA erläuterte nun, dass noch rund 200 Unternehmen nicht auf der Sicherheitsplattform Gas registriert seien. Eine „Nicht-Registrierung“ ist laut BNetzA für die Unternehmen selbst schädlich, da die BNetzA dann im Falle einer Gasmangellage, wenn sie Abschalt-/Drosselungsverfügungen erlasse, auf besondere Befindlichkeiten solcher Unternehmen (Produkte, Runterfahrzeiten etc.) keine Rücksicht nehmen könne. Eventuelle Verfügungen können polizeilich durchgesetzt werden. Wenn die Unternehmen dagegen auf der Sicherheitsplattform Gas registriert seien, könne die BNetzA mit den Unternehmen im Vorfeld kommunizieren und Besonderheiten bei evtl. Verfügungen berücksichtigen.
Der BDI unterstützt daher nachdrücklich die Aufforderung der BNetzA, sich unverzüglich, noch in diesem Jahr, auf der Sicherheitsplattform Gas anzumelden. Die BNetzA hat angekündigt, ab Januar 2023 ordnungsrechtlich gegen säumige Unternehmen vorzugehen.
Rückfragen gern jederzeit an den zuständigen Ansprechpartner beim BDI Herrn Dr. Eberhard von Rottenburg unter e.rottenburg@bdi.eu bzw. 0302 0281-542.
B Arbeitsplatzerhaltungspflicht bei Strom- und Gaspreisbremse
Die BDA hat in den letzten Tagen Fragen zur sogenannten Arbeitsplatzerhaltungspflicht nach dem Strompreisbremsen bzw. Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (§§ 37 und 29) erhalten.
Die vom BMWK veröffentlichen FAQ zur Strom- und Gaspreisbremse geben keine befriedigenden Antworten auf diese Fragen. Der BDI, der die Vorschläge mit verhandelt hat, hat bisher keine Ausarbeitung zur Arbeitsplatzerhaltung vorgelegt.
Die BDA hat für den Beginn des kommenden Jahres eine erste Einschätzung angekündigt, welche wir Ihnen schnellstmöglich zukommen lassen. Sollten bei Ihnen ergänzende offene Fragen aufkommen, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese übermitteln.