Das BAG hat mit Urteilen vom gestrigen Tag zum Schicksal von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung sowie zur Anwendbarkeit von Verjährungsregeln entschieden.
Anliegend übersenden wir Ihnen die Pressemitteilung Nr. 47 und Nr. 48 vom 20.12.2022. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beiliegenden Sonderausgabe des Arbeitgeber Report Rechtsprechung.
Sobald uns die Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir Sie darüber unterrichten.