Mit dem Jahreswechsel 2023 beginnt eine neue Auswahl an berichtspflichtigen Firmen für die Verdiensterhebung. Dabei können Firmen, die:
- bereits 2022 zur Datenlieferung verpflichtet waren, erneut herangezogen werden,
- bereits 2022 zur Datenlieferung verpflichtet waren, aus der Berichtspflicht entlassen werden,
- bislang noch keine Daten liefern mussten, neu zur Lieferung verpflichtet werden (üblicherweise für 12 Monate).
Die Umstellung von der Vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE) zur neuen Verdiensterhebung zum 01.01.2022 sollte nach Abschluss der einmaligen Einrichtung automatisch die Daten der Lohnbuchhaltung über die bereitgestellten Schnittstellen an das Statistische Landesamt Sachsen übertragen und insofern langfristig zu einer bürokratische Entlastung für die Firmen führen (wir informierten im Rundschreiben D/53/21).
Gern können Sie sich bei Rückfragen an Dr. Cornelius Plaul (Tel. 0351 25593-604, cornelius.plaul@hsw-mail.de) wenden, der zu diesem Thema regelmäßig mit dem Statistischen Landesamt Sachsen in Verbindung steht. In diesem Zusammenhang sind auch Erfahrungsberichte unserer berichtspflichtigen Mitgliedsfirmen von Interesse, ob die positiven Effekte nach Einrichtung der Schnittstellen in der Praxis eingetreten sind bzw. wo es zu Problemen gekommen ist.