Gern kommen wir Rückfragen aus Ihren Reihen nach und informieren über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Am 12.05.2022 fand im Bundestag die erste Lesung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union statt. Hier finden Sie den Gesetzentwurf mit Stand 02.05.2022. Ab dem 01.08.2022 sind die in der Richtlinie festgelegten Rechte und Pflichten auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden. Für Juni und Juli 2022 sind die entsprechenden Beschlussfassungen im Bundestag und Bundesrat vorgesehen.
Der aktuelle Gesetzentwurf entspricht im Wesentlichen dem Referentenentwurf vom 14.01.2022. Es bleibt danach vor allem nicht akzeptabel, dass die Bundesregierung weiter an der strengen Schriftform in § 2 Abs. 1 NachwG-E für die wesentlichen Vertragsbedingungen festhält. Eine digitale Form soll danach nicht ausreichen. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir sie informieren.