Die Bundesregierung hat die Einreise für Drittstaatenangehörige aus Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Brunei Darussalam, Japan und Serbien wieder beschränkt. Zulässig ist die Einreise nach Deutschland für diese Personen derzeit nur mit vollständigem Impfschutz oder in besonderen Fällen.
Unberührt von den Beschränkungen sind deutsche Staatsangehörige, Unionsbürger, Staatsangehörige Liechtensteins, der Schweiz, Norwegens und Islands sowie Drittstaatenangehörige mit einem bestehenden längerfristigen Aufenthaltsrecht.
Uruguay wurde der Liste von Saaten mit unbeschränkter Einreise hinzugefügt, sodass Einreisen aus Uruguay zu allen zulässigen Aufenthaltszwecken unter Beachtung von generellen pass- und visarechtlichen Voraussetzungen unbeschränkt möglich sind.
Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie in den FAQ`s des Bundesinnenministeriums.