Suche
Close this search box.
17. September 2021

Corona-Update: Bundesregierung aktualisiert die Liste von Staaten mit unbeschränkter Einreise

Die Bundesregierung hat die Einreise für Drittstaatenangehörige aus Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Brunei Darussalam, Japan und Serbien wieder beschränkt. Zulässig ist die Einreise nach Deutschland für diese Personen derzeit nur mit vollständigem Impfschutz oder in besonderen Fällen.

Unberührt von den Beschränkungen sind deutsche Staatsangehörige, Unionsbürger, Staatsangehörige Liechtensteins, der Schweiz, Norwegens und Islands sowie Drittstaatenangehörige mit einem bestehenden längerfristigen Aufenthaltsrecht.

Uruguay wurde der Liste von Saaten mit unbeschränkter Einreise hinzugefügt, sodass Einreisen aus Uruguay zu allen zulässigen Aufenthaltszwecken unter Beachtung von generellen pass- und visarechtlichen Voraussetzungen unbeschränkt möglich sind.

Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie in den FAQ`s des Bundesinnenministeriums.

MITGLIEDERLOGIN

MITGLIEDERSERVICE

Unsere Kompetenzen - Ihr Nutzen

Der Vielfalt zwischen und innerhalb der einzelnen Branchen gerecht zu werden, ist uns Anspruch und Aufgabe zugleich. Unsere Mitglieder unterstützen wir bei den Herausforderungen des unternehmerischen Alltags als kompetenter und verlässlicher Partner.

Wenn es z.B. um juristische Fragen im Arbeits- und Sozialrecht, die Gestaltung von modernen Arbeitsbeziehungen und die Arbeitsorganisation oder betriebliche Personalarbeit geht, dann stellen wir Ihnen in unserem Mitgliederservice verschiedene Dokumente als Download bereit.

zum Mitgliederservice